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Hinweis: Zu Gunsten von schwerbehinderten Menschen gibt es gesetzliche Vorschriften, die uns zu einer besonderen Verfahrensweise bei der Bearbeitung Ihrer Bewerbung verpflichten. Aus diesem Grund fragen wir an dieser Stelle, ob eine Schwerbehinderung/Gleichstellung vorliegt. Die Angabe einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist grundsätzlich freiwillig. Durch eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen, die in Deutschland aufgrund einer Entscheidung der Arbeitsagentur erfolgt, können behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 bestimmte Rechte erhalten, die grundsätzlich erst ab einem GdB von 50 bestehen.
Hinweis: Sie können mehrere Dokumente unter Beachtung der max. Dateigröße von 3MB zu einer PDF-Datei zusammenfügen.
Eine standardisierte Wordvorlage für den Lebenslauf finden Sie hier.
Bitte überprüfen Sie die eingegebenen Daten vor dem Absenden!